Montag, 2. Juli 2018

Thomas Wirth berichtet aus dem Kantonsrat

Heute im Rat: Eine Änderung des Finanzausgleichs wurde einstimmig abgelehnt, eine Initiative zum Lehrplan 21 für ungültig erklärt, der Rudolf-Steiner-Schule ein zinsloses Darlehen gewährt und die Nationalhymne wäre beinahe als Pflichtstück in der Schule eingeführt worden.

(Keine) Änderung des Finanzausgleichs als LÜ16-Massnahme

 

Ein weiterer Rohrkrepierer des LÜ16-Sparprogramms des Regierungsrates: Der Kanton versuchte zu Lasten der Gemeinden seinen Finanzhaushalt zu sanieren. Geplant war ein Nullsummenspiel, ohne Wirkung auf die Staatsausgaben, aber zu Lasten der Gemeinden, vor allem der Finanzschwachen. Die Grünliberalen fordern eine nachhaltige Finanzpolitik, welche die stark wachsenden Kosten dämpft, v.a. im Gesundheitsbereich. Folgerichtig versenkte der Kantonsrat diese Vorlage einstimmig.

 

Lehrplan 21

 

Zum wiederholten Male wurde der Lehrplan21 im Kantonsrat diskutiert. Diesmal will eine Einzelinitiative den Lehrplan 21 stoppen, obwohl überall die Vorbereitungen im Gang sind und die Einführung nach den Sommerferien starten wird. Wie bei den vorhergehenden Versuchen lehnt die glp auch diese Initiative ab und bleibt bei ihrer Position. Sie befürwortet eine massvolle und pragmatische Umsetzung. Nach langer Diskussion erklärte der Kantonsrat die Einzelinitiative aus rechtlichen Gründen für ungültig.

 

Beitrag an die Rudolf-Steiner-Schule

 

Für die Erstellung von neuem Schulraum erhält die Rudolf-Steiner-Schule ein zinsloses Darlehen von 5 Mio. Franken. Da dafür die gesetzliche Grundlage fehlt, bedarf es bei jeder Anfrage einer Privatschule einer Einzelfallprüfung. Hier wäre es aus Sicht der glp sinnvoller, wenn klare Regeln bestünden, welche klären, welche Privatschulen für welche Projekte öffentliche Gelder erhalten. Die glp unterstützt den Antrag, unter der Voraussetzung, dass die Schule dieses Geld ab dem 6. Jahr zurückzahlt.

 

Nationalhymne in der Schule

 

Ein Postulat der EDU und SVP verlangt, dass die Nationalhymne als Lernziel im Volksschulgesetz verankert wird, da sie denken, dass mit dem zwangsweisen Singen des Schweizerpsalms die Integration verbessert wird… Die glp will nicht, dass ein einzelner Text im Gesetz verankert wird, sondern dass es ausreicht, wenn die Nationalhymne im Lehrplan erwähnt ist. Mit Ausnahme der Initianten schlossen sich alle Parteien dieser Haltung an.