Bei Polizeimeldungen sind Nationalitäten, aber nicht der Migrationshintergrund anzugeben
Die glp hat bei diesem emotionalen Thema (wie so oft) eine differenzierte Meinung. Sie lehnt die strikte, einengende Volksinitiative zugunsten eines Gegenvorschlags ab.
Die Initiative hat Mängel. Die Nennung des Migrationshintergrundes ist unnötig und undurchführbar. Soll zum Beispiel ein Migrationshintergrund genannt werden, wenn die Familie vor über 100 Jahren aus Irland eingewandert ist? Uns stört auch an der Initiative, dass es keine Interessensabwägung geben soll zwischen den verfassungsmässigen Rechten des Verdächtigten einerseits und dem Gwunder der SVP andererseits. Wir lehnen die Initiative einstimmig ab.
Eine Volksabstimmung über die Initiative würde das politische Klima im Kanton vergiften. Die glp-Fraktion hat deshalb beschlossen, den Gegenvorschlag des Regierungsrates im Sinne des in der Kommission gefundenen Kompromisses zu unterstützen.
Allerdings gibt es auch in unserer Fraktion eine Minderheit, die diesen Kompromiss nicht mittragen kann. Es geht ihr im Wesentlichen darum, dass die Information über die Nationalität hauptsächlich für Stimmungsmache von rechts genutzt wird. Und darum, dass die wahren Gründe für Kriminalität eben nicht in der Nationalität liegen. Sie liegen vielmehr in der sozialen Schichtung unserer Gesellschaft. Oder anders gesagt: Eine Person, die am Rand unserer Gesellschaft steht, wird erfahrungsgemäss halt eher kriminell.
Der Kantonsrat hat den Gegenvorschlag angenommen. Die SVP hat versprochen, die Initiative zurückzuziehen .
Schutz der Bevölkerung vor mutwilligem Strassenlärm
Das Problem ist zwar nicht sehr dringend, aber es besteht doch ein gewisser Handlungsbedarf. Es gibt offensichtlich Leute, die mit übermässigem Fahrzeuglärm auf sich aufmerksam machen wollen. Diesem Treiben muss Einhalt geboten werden.
Kabotageverbot
Es geht hier um Transporte von ausländischen Lastwagenunternehmen innerhalb der Schweiz. Die Postulanten fürchten die ausländische Konkurrenz und ersuchen den Regierungsrat, eine systematische Kontrolle und Erfassung von Verletzungen des Kabotageverbots im Kanton Zürich einzuführen und die konsequente Strafverfolgung in diesem Bereich mit Bund und Kantonen zu koordinieren. Das Gesetz wird aber schon heute in angemessenem Mass durchgesetzt. Es ist nicht sinnvoll, zusätzliche Polizeikräfte von anderen Bereichen abzuziehen, um gegen Verletzungen des Kabotageverbots vorzugehen.