Bildlegende: Fraktionspräsidentin Christa Stünzi, neugewähltes vollamtliches Mitglied Benjamin Bachofner, Kantonsrat Urs Glättli, Kantonsrätin Andrea Gisler
Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich (abgekürzt: SVGer) ist eines der drei obersten kantonalen Gerichte und zuständig für die Behandlung von Beschwerden und Klagen im Bereich der Sozialversicherungen, insbesondere der Invalidenversicherung, der Unfallversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Krankenversicherung und der beruflichen Vorsorge. Es urteilt mit voller Kognition. In sachverhaltsmässiger Hinsicht stehen medizinische Fragestellungen im Vordergrund. Dem Sozialversicherungsgericht ist ein Schiedsgericht angegliedert, das zuständig ist für Streitigkeiten zwischen Sozialversicherungen und Leistungserbringern.