Montag, 12. März 2018

Daniel Häuptli berichtet aus dem Kantonsrat

In dieser Sitzung ging es um die Frage, ob in Zukunft die Fahrzeugprüfung gleichzeitig mit der Fahrzeugwartung beim Garagisten vorgenommen werden soll. Ein weiterer Punkt war die Änderung des Sozialhilfegesetzes.

Kantonsrats-Mehrheit unterstützt glp-Vorstoss: das Gewerbe anstatt das Strassenverkehrsamt sollen Fahrzeugprüfungen durchführen

Wieso sollen Autofahrer zum Strassenverkehrsamt fahren müssen, wenn die Fahrzeugprüfung gleichzeitig mit der Fahrzeugwartung beim Garagisten vorgenommen werden könnte? Barbara Schaffner ist daran diesen alten Zopf abzuschneiden – ihr Vorstoss hat eine Mehrheit gefunden im Kantonsrat. Autofahrer können mit dem Auto-Check beim Garagisten anstatt dem Strassenverkehrsamt einen halben Tag Zeit sparen. Dass eine Selbstkontrolle der Branche mit einer Überwachung der privatwirtschaftlich agierenden Prüfer anstatt staatliche Prüfer sinnvoll ist, zeigen auch andere Länder sowie der Kanton St. Gallen. Hier ist die Fahrzeugprüfung bereits schon seit längerem keine Staatsaufgabe mehr. Die in dieser Hinsicht vor dem Hintergrund des Diesel-Skandals aufkommenden Bedenken sind berechtigt, aber bei der Fahrzeugprüfung geht es um die Kontrolle von individuellen Fahrzeugen und nicht um das Aufdecken betrügerischer Handlungen durch Autokonzerne. Kurzum: Der Staat soll nicht machen was Privatwirtschaft auch kann. Die Fahrzeugprüfung ist hierfür ein anschauliches Beispiel: Bürger sparen Zeit, das Gewerbe kann das Angebot erweitern und die Umwelt profitiert, weil Garagisten in die Pflicht genommen werden für die von ihnen gewarteten Fahrzeuge.

 

Sozialhilfe: wer soll die Miete für die Wohnung bezahlen? (Daniel Häuptli)

Für einmal ging es bei der Änderung des Sozialhilfegesetzes um eine relativ kleine Änderung: Nicht die Höhe der Sozialhilfe, sondern auf welchem Weg die Wohnungsmiete von den Sozialbehörden zum Vermieter fliessen soll war Gegenstand der Debatte. Die glp hat sich dafür eingesetzt, dass neuerdings Gemeinden eine verstärkte Entscheidungsbefugnis erhalten, ob die Miete an den Empfänger der wirtschaftlichen Hilfe oder direkt zum Vermieter ausbezahlt werden soll. Die tiefstmögliche Staatsebene mit Entscheidungskompetenz auszustatten macht Sinn, vor allem wenn kein Anreiz besteht die erweiterte Entscheidungsbefugnis zum Nachteil der Betroffenen zu nutzen. Das ist hier der Fall, weil Gemeinden auch den Anreiz zur Wiedereingliederung von bedürftigen Personen in die wirtschaftliche Selbstständigkeit haben.