Dienstag, 12. September 2017

Gegen Stau und für Integration

Behinderung von öffentlichem Verkehr verursacht mehr Stau. Autor: Ronald Alder, Kantonsrat

Von Ronald Alder, Gemeinderat Ottenbach und Kantonsrat Grünliberale

Die Verfassungsänderung Anti-Stau trägt einen trügerischen Titel. Um Staus wirksam zu bekämpfen, ist sie aber völlig ungeeignet. Heute werden öffentlicher Verkehr, Auto- und Veloverkehr aufeinander abgestimmt. Vielerorts sind Busbevorzugungen an Ampeln sinnvoll, damit die Passagiere ihren Zug pünktlich ereichen. Mit der Vorlage wären solche pragmatischen Massnahmen nicht mehr möglich und die Verkehrspolitik aus dem Gleichgewicht. Verspätungen im öffentlichen Verkehr würden zunehmen und es würde mehr mit dem Auto gefahren - womit noch mehr Leute im Stau stünden.Darum «Anti-Stauinitiative»: Nein.

 

Unsere Demokratie, Gesellschaft und Gemeinschaft lebt von den Fähigkeiten und dem Willen ihrer Mitglieder. Um ihr ganzes Können einzubringen, müssen Mitglieder integriert sein und Möglichkeiten erhalten. Für Flüchtlinge ist eine erfolgreiche Integration eine grosse Herausforderung. Ausser dem Deutschunterricht verfügen sie über keinerlei Tagesstrukturen. Viele wollen aktiv sein, haben aber keine Möglichkeit. Ein Tag ohne Inhalt und Sinn führt zu Trägheit, Verlust von Selbstvertrauen und Selbstverantwortung, Sozialhilfeabhängigkeit; und Nicht-Integration, mit allen Folgen daraus. Es gibt daher bereits im frühen Stadium grossen Handlungsbedarf, um «Negativspiralen» zu vermeiden.

Mittlerweile ist es auch in Bundesbern angekommen, dass die frühe Integration von Flüchtlingen sehr wichtig ist. Das Ziel ist, den Betroffenen eine Chance zu bieten, so schnell wie möglich auf eigenen Beinen zu stehen.

Der Kanton Zürich macht dank dem aktuell gültigen Integrationsmodell gute Erfahrungen. Er weist im Vergleich zu anderen Kantonen eine überdurchschnittliche Erwerbsquote auf. Die Betroffenen können also einer Arbeit nachgehen und stehen auf eigenen Füssen. Ziel erreicht!

Nun soll dieses Modell wieder aufgehoben werden, weil kurzfristig beim Kanton gespart werden soll. Dies ist nicht im Interesse der Betroffenen und der Gemeinden, die für die Sozialhilfe aufkommen und somit die Steuern erhöhen müssen. Darum «Aufhebung der Sozialhilfeleistungen»: Nein.