Die Gesetzesanpassung ist das Resultat eines Vorstosses, bei dem die GLP aktiv mitwirkte. Bisher gibt es im Kanton Zürich keine Regelung im Umgang mit der Finanzierung von Parteien oder Politiker:innen. Dies ist ein Umstand, der regelmässig von den internationalen Wahlbeobachtern kritisiert wird. Es ist der Bereich, im dem der grösste Handlungsbedarf ausgemacht wird. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist die neue Gesetzesvorlage sehr zu begrüssen.
Substanzielle Spenden bei Abstimmungen und Wahlen insbesondere von juristischen Personen können die politische Ausrichtung einer Partei, einer Mandatsträgerin oder eines Mandatsträgers beeinflussen. Mehr Transparenz stärkt die direkte Demokratie langfristig, da das Vertrauen in die politischen Parteien und damit in die politischen Institutionen gestärkt wird.