Dienstag, 10. Juli 2018

Vernehmlassung zur Vollzugsverordnung zum Personalgesetz

Die Grünliberalen befürworten den Grundsatz für die Einführung einer fünften Ferienwoche für das gesamte Personal des Kantons Zürich

Vernehmlassung der Grünliberalen Kanton Zürich zur Vollzugsverordnung zum Personalgesetz


1. Fünfte Ferienwoche:
1.1. Die Grünliberalen befürworten den Grundsatz für die Einführung einer fünften Ferienwoche für das gesamte Personal des Kantons Zürich.
1.2. Wir befürworten ebenfalls, dass die Lehrpersonen der Volksschule von dieser Regelung ausge-nommen sind.
1.3. Wir regen an zu überlegen, ob einzelne selbstständige und unselbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten ebenfalls explizit von der Regelung ausgenommen werden sollten (Universität und Fachhochschulen).


2. Finanzierung/ Kompensationsrechnung

2.1. Die Grünliberalen begrüssen den Grundsatz der Kostenneutralität. Wir sind jedoch der Ansicht, dass dies nicht über die Erhöhung der Wochenarbeitszeiten erfolgen sollte. Denn diese wenigen Minuten sind kaum zu überprüfen. Wir sind der Ansicht, dass die Finanzierung über drei Kom-pensationsmechanismen erfolgen sollte:
2.1.1. Wie von der Regierung vorgeschlagen, sollen die beiden bisher gewährten beiden Ferientage über Weihnachten und Neujahr mit eingerechnet werden.
2.1.2. Eine weitere Kompensation bildet die Streichung der sechsmonatigen Bewährungsfrist im Zusammenhang mit der Kündigung sowie die Reduktion der maximalen Abgangsentschädi-gung auf neun Monate. Die Grünliberalen regen dazu an, dass die Gewährung der fünften Woche gleichzeitig mit der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 298/2017 erfolgt. Damit könnte die Kompensation für die fünfte Woche angerechnet werden.
2.1.3. Wir Grünliberalen gehen davon aus, dass sich durch die fünfte Ferienwoche die Produktivi-tät der Mitarbeitenden erhöht. Mit dieser Erhöhung der Produktivität wird die restliche Feri-enzeit kompensiert. Dies wird teilweise mit einer restriktiveren Erhöhung des Personalbe-stands, sowie einem restriktiveren Ersatz bei einer Personalfluktuation aufgefangen werden.


3. Weitere Massnahmen
3.1. Die «bestehende, grosszügige Regelung der gleitenden Arbeitszeit mit der Möglichkeit der Kom-pensation von bis zu 15 Arbeitstagen pro Kalenderjahr» mag modern sein. Wir Grünliberalen stellen fest, dass sie viel zu wenig genutzt wird bzw. werden kann. Dies führen wir Grünliberalen vor allem dem Umstand zurück, dass die Möglichkeit vom «Wohlwollen» des Vorgesetzten ab-hängt (klassisches Führungsproblem). Deshalb fordern die Grünliberalen, dass hierbei eine neue Regelung gesucht wird, bei denen jeder Mitarbeitende ohne Wohlwollen des Vorgesetzten das Recht hat, bis zu 15 Arbeitstage pro Jahr vorzuarbeiten. Der Bezug der Ferien muss jedoch selbst-verständlich weiterhin mit den Vorgesetzten abgesprochen werden.