Donnerstag, 26. März 2020

ZSZ-Leserbrief zur Situation in der Horgner Schulpflege - Wille und Fähigkeit nötig

Im ZSZ-Leserbrief vom 26. März analysiert unser Alt-Nationalrat Thomas Weibel messerscharf.

Zum Schulstreit in Horgen


Wille und Fähigkeit nötig

Es wurde schon viel über das Schulpräsidium Horgen geschrieben. Dabei entstand eine begriffliche Verwirrung. Sachlich sind zwei Begriffe auseinanderzuhalten: Legitimation und Befähigung. Die Legitimation, ein Behördenamt auszuüben, und die Befähigung, dies zu tun, sind nicht dasselbe. Es ist unbestritten: Wer vom Stimmbürger in ein Amt gewählt wird, soll dieses auch ausüben dürfen. Die Befähigung, ein Amt auszuüben, resultiert aber nicht aus der Volkswahl, sondern sie ist Voraussetzung. Tragischerweise steht es uns Wählern frei, geeignete oder weniger geeignete oder sogar unfähige Personen zu wählen. So ein Amt auszuüben, setzt Managementfähigkeiten, Führungsqualitäten und Entscheidungsfreude voraus. Oft unterliegen wir dem Irrtum, dass Fachwissen eben falls unabdingbar ist. Beim Horgner Schulpräsidium braucht es den Willen und die Fähigkeit, in zwei Gremien konstruktiv mitzuarbeiten. Eine zeitintensive Herausforderung. Basis einer Zusammenarbeit bildet das gegenseitige Vertrauen. Dieses muss erarbeitet und stets neu bestätigt werden, auch vom Präsidium.

Im vorliegenden Fall bilden die rechtlichen Mittel, welche zur Problemlösung geschaffen wurden, eine weitere Herausforderung. Sie sind in Fällen wie dem vorliegenden unbrauchbar. Der Gesetzgeber setzt Eigenschaften wie Einsicht und rationales Denken voraus. Leider sind bei gewählten Amtsträgern auch diese Eigenschaften nicht zwingend vorhanden. Es scheint, als stünden sowohl die Schulpräsidentin als auch der Bezirksratspräsident auf dem Standpunkt, dieser Fall liesse sich juristisch lösen. Sie wollen nicht wahrhaben, dass die Befähigung, ein Amt auszuüben, sich nicht auf juristischem Weg erzwingen lässt. Führungsverantwortung wird nicht wahrgenommen, sondern auf Rechtsfragen reduziert. Mit der Anwendung von minimalen Fristen könnte das Verfahren beschleunigt und die Belastung für alle Beteiligten reduziert werden. Je länger diese dauert, werden Mitarbeitende, Schulpflegemitglieder sowie Gemeinderäte in ein Burn-out und in die Amtsniederlegung getrieben. Verantwortungsvoll handeln heisst, sich nicht hinter Juristerei zu verstecken, sondern die Interessen des übergeordneten Ganzen wahrzunehmen und entsprechend zu handeln.


Thomas Weibel,
Alt-Nationalrat GLP, Horgen